In meiner Praxis wird die Knochendichtemessung ausschließlich als Privatleistung angeboten.

Bei der Auswertung der Knochendichtemessung sind auch andere Knochenveränderungen, wie z.B. knöcherne Verdichtungen bei Verschleißerkrankungen der Wirbelsäule, vorhandene Wirbelbrüche unterschiedlichen Ausmaßes, Verfälschungen durch Verkalkung der Bauchschlagader oder durch Wirbelhämangiome zu berücksichtigen.

Daher ist zur zur konsequenten und richtigen Auswertung der Knochendichtemessung in einigen Fällen auch eine Röntgenaufnahme zur Beurteilung der knöchernen Situation notwendig. Das ist in unserer Praxis durch das digitalisierte Röntgen direkt möglich.

Auch zur Erhebung des sogenannten Frakturstatus (vorhandene Knochenbruchsituation einschließlich asymptomatische Knocheneindellungen) sind Röntgenuntersuchungen der Brust-und Lendenwirbelsäule vor Behandlungsbeginn sinnvoll.

Fachliche Voraussetzungen

Zu einer qualitativ guten Knochendichtemessung und -therapieempfehlung ist es unabdingbar, die gerätetechnisch erhobenen Messbefunde individuell zu interpretieren. Hierzu zählt neben der Einbeziehung von Risikofaktoren für Knochenbrüche durch Osteoporose auch das Erkennen von Messwertverfälschungen durch z.B. knöcherne Verdichtungen bei Verschleißerkrankungen der Wirbelsäule sowie fundierte Kenntnisse über andere Erkrankungen des Knochens, die mit einer veränderten Knochendichte einhergehen.

Als Facharzt für Orthopädie bin ich Spezialist für Erkrankungen des Knochens und der Gelenke und habe bereits in meiner Facharztausbildung Knochendichtemessungen mittels pQCT-Verfahren selbstständig durchgeführt und befundet.

2005 habe ich das Zusatzzertifikat „Osteologe DVO“, damals als erster Schweriner Arzt, erlangt. Vorraussetzung zur Erlangung des Zertifikats war u.a. eine selbstständige Auswertung und Interpretation von Knochendichtemessungen mittels DXA-Methode an einer repräsentativen Anzahl von Patienten.

Seit 2008 bin ich Mitglied der Orthopädischen Gesellschaft für Osteologie (OGO) und habe mich durch zahlreiche Weiterbildungen zur Problematik regelmäßig fortgebildet.

Zusätzlich bestehen zertifizierte Weiterbildungen und Qualifikationen in angrenzenden Fachbereichen, z.B. seit 2016 zum Rheumatologisch fortgebildeten Orthopäden.

Warum die Knochendichtemessung in unserer Praxis keine Kassenleistung ist

Nach der Gebührenordnung für gesetzlich versicherte Patienten ist die Abrechnung der entsprechenden Ziffer nur zulässig bei Patienten, die einen (osteoporosetypischen) Knochenbruch ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben

  • am Schenkelhals an einem oder mehreren Teil(en) des Skeletts
    und/oder
  • an der LWS am Achsenskelett.

und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht.

Die Abrechnung für alle anderen Versicherten oder zur Verlaufskontrolle als Kassenleistung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die Knochendichtemessung ist damit ausdrücklich keine Screening-Untersuchung der gesetzlichen Krankenkasse und soll es auch nicht werden. Es ist uns zeitlich und organisatorisch nicht möglich, bei jedem Patienten ausreichend Verständnis und Einsicht für diese Regelung zu finden. Um einer möglichst großen Gruppe der Patienten mit hinreichendem Anfangsverdacht den Zugang zur Messung zu ermöglichen und den Therapieverlauf in nachvollziehbaren Intervallen zu kontrollieren, bieten wir die Knochendichtemessung ausschließlich als hochwertige Privatleistung unserer Praxis an.

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