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Akupunkturanwendungen als Selbszahlerleistungen werden in unserer Praxis nach dem Basistarif der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

So kosten 10 Anwendungen 245,- € (Standard), bei 12 Anwendungen sind es 294,- €.

Sind zusätzliche Selbstzahlerleistungen vereinbart worden, werden diese gesondert berechnet.

Beispiele:

  1. Die/der Patient/in bekommt aufgrund chronischer Nackenkopfschmerzen 10 × Akupunktur und 8 × Wärmeanwendungen. Die Kosten liegen bei 245,- €, da die Wärmeanwendung als physikalische Leistung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Die Vergütung dafür ist aber so minimal, daß Sie das getrost als Serviceleistung der Praxis ansehen können.
  2. Die/der Patient/in  bekommt wegen eines akuten oder chronischen Ellbogenschmerzes aufgrund eines „Tennisellenbogens“ (Epicondylalgie) 10 × Akupunktur und zusätzlich 5 × ein Kinesiotape: Die Kosten liegen bei 320,- €. Für die Akupunktur fallen 245,- € und für 5 × Kinesiotaping 75,- € an.

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